Ist der Fähigkeitsausweis in praktischer Krankenpflege (Krankenpflegerin / Krankenpfleger FA SRK) weiterhin anerkannt?
Ja, der Fähigkeitsausweis in praktischer Krankenpflege behält weiterhin seine gesamtschweizerische Anerkennung und ist in Bezug auf die Zulassung zu weiterführenden Ausbildungen dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis als Fachfrau / Fachmann Gesundheit gleichgestellt. Die genauen Informationen dazu finden Sie auf der Website der GDK www.gdk-cds.ch Themen/Bildung/Archiv/Mitteilungen des Bildungsrats 2005/4 und 2002/3 (jeweils auf S. 3). Genaueres zur Bildungssystematik s. unter: http://www.odasante.ch/de/011_uebersicht-berufe/pdf/Bildungssystematik%20alle%20Berufe.jpg .